Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall in Eschwege setzt die Kanzlei im Verkehrsrecht Prof. Dr. Streich & Partner durch.
Wir betreuen und vertreten Sie bei allen Fragen rund um den Verkehrsunfall.
Die Unfallabwicklung gestaltet sich für den Unfallgeschädigten meistens kompliziert und zeitaufwändig. Insbesondere die Korrespondenz mit den Versicherungen, der Polizei und dem Sachverständigen führt zu erheblichen Schwierigkeiten.
Vorteile für den Unfallgeschädigten:
Im Schadensfall nach einem Verkehrsunfall sorgen wir dafür, dass Sie Ihr Recht und vor allem Geld schnell und unkompliziert bekommen. Wir übernehmen dabei die vollständige Abwicklung des Schadens mit der Versicherung des Unfallgegners, die Kontrolle des Sachverständigengutachtens und die Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Schadenspositionen, wie Wiederbeschaffungswert nach einem Totalschaden oder Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten/ Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Auslagenpauschale.!
Totalschaden
Im Falle eines Totalschadens nach einem Verkehrsunfall ermittelt der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert den Fahrzeugs. Dieser Schadensersatz wird sodann bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht.
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Reparaturschaden
Entweder lassen Sie Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren. Dann können Sie Ersatz der Ihnen entstandenen Reparaturkosten verlangen.Oder Sie rechnen Ihren Schaden auf der so genannten Gutachterbasis ab. Das heißt, Sie lassen sich den entstandenen Reparaturschaden durch einen Sachverständigen ermitteln und machen den ermittelten Schadensersatz abzüglich der Mehrwertsteuer geltend.
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Mietwagen
Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
Sollte das Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall unfallbedingt ausfallen, so steht dem Geschädigten ein Mietwagen zu. Alternativ darf sich der Geschädigte für die Zeit des unfallbedingten Ausfalls eine so genannte Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen. Die Mietwagenkosten gehören seit geraumer Zeit zur den Kürzungspositionen der Haftpflichtversicherer. Worauf Sie achten müssen und was Ihnen wirklich zusteht…
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Sachverständigenkosten
Erstattung der Gutachterkosten
Zur Ermittlung des eigenen Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall benötigt der Geschädigte ein Gutachten. Die hierbei entstehenden Kosten werden grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Allerdings sollte beachtet werden, dass für kleinere Beschädigungen (Bagatellschäden) auf einen Kostenvoranschlag verwiesen werden könnte.
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Abschleppkosten
Abschleppkosten / Standkosten
Ist das Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, wird dieses von der Unfallstelle abgeschleppt. Die Kosten für die Abschleppmaßnahme werden ebenfalls von der Haftpflichtversicherung übernommen, obschon in letzter Zeit auch hier von der Haftpflichtversicherung versucht wird, Kürzungen vorzunehmen. Mehr Informationen …weiterlesen
Weitere Schadenspositionen
Ummeldekosten, Auslagen, Fahrtkosten
Im Falle eines Totalschaden fallen weitere Kosten an. das Fahrzeug muss abgemeldet werden. Das erworbene Ersatzfahrzeug wird zugelassen. Auch diese Kosten sind im Rahmen der Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
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Personenschaden
Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Haushaltsführungsschaden
Wird der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall verletzt, so hat dieser gegenüber dem Unfallverursacher einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich vornehmlich nach Art der Verletzungen, der Beeinträchtigungen, der Dauer und Intensität der Heilbehandlung. Dem Verletzten steht unter Umständen auch ein Ersatz des Haushaltsführungsschadens zu. Mehr Informationen …weiterlesen
Die Webakte
Stets informiert durch die Online-Akte
Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht setzt im Unfallbereich auf die WebAkte. Unseren Mandanten wird eine Online-Akte eingerichtet, in welche ständig eingesehen werden kann. Sobald Schriftstücke ein- oder ausgehen, erhält der Mandant sofort eine Benachrichtigung, so dass er stets auf dem Laufenden ist.
Unsere Verkehrsrechtsanwälte in Eschwege stehen gerne zu Ihrer Verfügung