Dass die Anwaltskosten des Geschädigten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall vollumfänglich von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden, ist unstreitig. Nach Ansicht des OLG Frankfurt (2. Dezember 2014 22 U 171/13) ist es jedoch geradezu fahrlässig, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. Selbst bei einem einfachen Verkehrsunfall ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht von vornherein erforderlich. Insbesondere die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenpositionen und der entsprechenden Rechtsprechung rechtfertigt die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall. Was Ihnen als Geschädigter alles zusteht, können Sie hier nachlesen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Zweigstelle Hessen – Eschwege