Fahrtenbuchauflage nach fehlender Mitwirkung
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Ansbach vom 16. Januar 2013 ist eine Fahrtenbuchauflage dann rechtmäßig, sofern der Halter seinen ihm obliegenden Mitwirkungspflichten hinsichtlich der Benennung des Fahrzeugführers nicht nachkommt. Die Behörde selbst braucht keine weiteren Aufklärungen zu unternehmen, sofern eine Mitwirkung fehlt. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts hatte der Halter seine Mitwirkungspflicht verletzt, da er es…
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