Riegl FG 21-P Messung unverwertbar
Riegl FG 21-P Messung unverwertbar Das Amtsgericht Biberach (vom 20. März 2013) entschied, dass eine Messung mit dem Handlasergerät Riegl FG 21-P unverwertbar ist, sofern die Beamten entgegen der polizeilichen Dienstanweisung den erforderlichen Visiertest nicht oder fehlerhaft durchführen; es handelt sich dann nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren. Das Lasermessgerät Riegl FG 21-P wird zumeist…
Details